Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Cofas GmbH
Stand: 20.02.2019
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
zwischen der Cofas GmbH (nachstehend Cofas genannt) und Ihren Vertragspartnern
(nachstehend Auftraggeber genannt).
1.2 Einzelvertraglich abweichende Regelungen sind zulässig und als vorrangig zu sehen
2. Allgemeine Dienstausführung
2.1 Cofas führt die Dienstleistungen auf Grundlage der hier aufgeführten
Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber durch. Alle für die Durchführung des
Auftrages benötigten oder im Zusammenhang mit dem Auftrag bereit gestellten
Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Software und immateriellen Güter bleiben zu
jeder Zeit Eigentum von Cofas.
2.2 Cofas erbringt seine Dienstleistungen unter Einsatz eigenen Personals als
Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt,
mit Ausnahme von Situationen bei denen Gefahr im Verzuge ist, bei Cofas.
2.3 Beide Parteien erklären sich dazu bereit, bei Abschluß des Vertrages eine gemeinsame
Dienstanweisung zu erstellen. Hierin sollen alle Bestimmungen, Anforderungen, Abläufe
und zur Auftragsumsetzung wichtigen Informationen festgehalten sein. Die
Dienstanweisung ist Bestandteil des Vertrages und allein maßgebend. Die
Dienstanweisung sowie Änderungen dieser sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
2.4 Bei fehlender Mitwirkung an der Dienstanweisung seitens des Auftraggebers oder dem
Vorliegen einer Dienstanweisung, welche nicht von beiden Seiten gezeichnet ist, führt
Cofas die Dienste gemäß Absprachen mit dem Auftraggeber und nach bestem Wissen
durch. Für Schäden, welche bis zum Zeitpunkt einer gemäß Abs. 2.3 vorliegenden
Dienstanweisung entstehen, trägt der Auftraggeber die Haftung als vermutet
verschuldendem Schadensverursacher. Das Recht zum Beweis des Gegenteils ist
gegeben.
2.5 Cofas ist im Rahmen des Auftrages nur verpflichtet die Anweisungen zu befolgen, welche
in der Dienstanweisung festgehalten sind. Änderungen und Erweiterungen des
Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Bei Schäden während der Ausführung von
Weisungen des Auftraggebers, welche nicht in der Dienstanweisung festgehalten sind,
haftet der Auftraggeber.
2.6 Cofas ist berechtigt, in Einvernehmen mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen Nachunternehmern zu bedienen.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu welchem dem Auftraggeber die
Auftragsbestätigung in Textform zugeht und beginnt mit dem im Vertrag festgehaltenen
Datum. Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist – ein
Jahr. Wird er nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, so
verlängert er sich in der Folge jeweils um ein weiteres Jahr.
3.2 Die Kündigung, auch vorzeitige Vertragsauflösung, bedarf in jedem Fall der Schriftform.
4. Vorzeitige Vertragsauflösung
4.1 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen aus wichtigem Grund
beenden. Als wichtige Gründe gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich:
– Wesentliche sowie wiederholte Pflichtverletzungen des Auftraggebers in Hinblick auf
den geschlossenen Vertrag
– Ein Zahlungsrückstand von mehr als vier Wochen mit einem Rechnungsbetrag
– Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
– Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
– Zukünftige gesetzliche und / oder behördliche Regelungen die der
Auftragsdurchführung entgegenstehen
4.2 Cofas bekommt direkt nach Beendigung des Auftrages die Möglichkeit Firmeneigentum,
welches zur Auftragsdurchführung überlassen wurde, vom Ort der Erbringung abzuholen
oder zu vernichten. Dies gilt auch für Dokumente und elektronische Daten. Der
Auftraggeber verpflichtet sich für entsprechende Zugangsmöglichkeit zu sorgen.
4.3 Nach Beendigung ist Cofas von jeglicher Leistungserbringung entbunden.
5. Haftung und Haftungsbegrenzung
5.1 Die Haftung des Unternehmens für Sach – und Vermögensschäden ist in Fällen leicht
fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen
Verrichtungs – oder Erfüllungsgehilfen, auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art
typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.2 Die Haftung von Cofas für Sach – und Vermögensschäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit
eines gesetzlichen Vertreters, Verrichtungs – oder Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf die
in diesen Bedingungen aufgeführten Versicherungssummen. Die Haftung für
Personenschäden bleibt unberührt.
5.3 Cofas haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art.
6. Forderungen
6.1 Der Auftraggeber hat Forderungen, welche sich aus dem Auftrag ergeben und gegen
Cofas gerichtet sind, binnen dreißig Tagen ab dem Datum der Feststellung zu Melden.
Diese Frist beginnt ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber den zur
Forderung führenden Schaden hätte feststellen können. Kann innerhalb dieser Frist die
Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden so ist es ausreichend, aber auch
erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Die Meldung
muss in Schriftform erfolgen und alle notwendigen Informationen sowie ggf. Bildmaterial
enthalten die dazu dienlich sind, die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuvollziehen und
prüfen zu können. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend
gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung
eines Schadenersatzes aufgrund von Personenschäden.
6.2 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich Gelegenheit zu
geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum
Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.
Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der seinen vorstehenden
Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.
7. Versicherung
7.1 Cofas unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden
Deckungssummen je Versicherungsfall
€ 3.000.000,00 pauschal für Personen und Sachschäden
€ 3.000.000,00 für Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen
€ 500.000,00 für Vermögensschäden
€ 1.000.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen
€ 750.000,00 für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel / Codekarten
€ 500.000,00 für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes
7.2 Der Auftraggeber erachtet die vorgenannten Deckungssummen als für den Auftrag und
die einher gehenden möglichen Schadenseintritte als ausreichend.
7.3 Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis über das Bestehen der
Haftpflichtversicherung verlangen und einsehen.
7.4 Dem Versicherungsvertrag liegen die allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen
(AHB) sowie im Falle von Sicherheitsdienstleistungen die Bedingungen für die
Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde.
8. Zahlung der Leistungen
8.1 Das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist, soweit nichts anderes
vereinbart wurde, monatlich zu zahlen. Hierfür erhält der Auftraggeber monatlich eine
Rechnung.
8.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum per
Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto, ohne Abzüge, zu zahlen.
8.3 Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten in Bezug auf die Rechnung ist der
Auftraggeber verpflichtet, Cofas binnen acht Tagen hierüber schriftlich zu informieren.
8.4 Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung.
9. Zahlungsverzug
9.1 kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so trägt er sämtliche Kosten des
Mahnverfahrens. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Beauftragung eines
Inkassounternehmens sowie der Anwaltskosten im Falle einer Klage um die
ausstehenden Beträge einzuziehen.
9.2 Cofas ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges die vertraglichen Leistungen mit einer
Ankündigung von vierzehn Tagen Vorlauf, bis zur kompletten Zahlung aller offenen
Beträge, auszusetzen.
10. Preisänderung
10.1 Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben,
Versicherungsprämien, KFZ-Betriebskosten, Lohn – und Lohnnebenkosten,
insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn – , Mantel – oder sonstiger Tarifverträge
sowie weitere, zum Zeitpunkt dieser Bedingungen unbekannte Faktoren die zu einer
Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist Cofas berechtigt das Entgelt
um den gleichen Betrag zu erhöhen, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Steuern und
Abgaben.
10.2 Die Preisänderung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von dreißig Tagen schriftlich
mitgeteilt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Cofas GmbH, Stand: 20.02.2019
10.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Grundlage der
Preisänderung zu erhalten.
11. Abwerbeverbot und Vertragsstrafe
11.1 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Cofas zur Auflösung ihres
Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst – oder
Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des
Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch 6 Monate nach
Beendigung des Vertrages.
11.2 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Abs. 1, so ist er
verpflichtet, Cofas für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von
drei Bruttomonatsgehältern je einzelnem Mitarbeiter zu zahlen.
11.3 Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Unternehmen der Unternehmensgruppe
sowie alle Unternehmen, wessen der Auftraggeber anhängig ist.
12. Datenschutz
12.1 Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des
Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679,
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in
ihrer jeweils gültigen Fassung.
13. Verbraucherstreitbeilegung
- Cofas ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
- Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine
Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG)
14. Änderungen und Ergänzungen
- Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
15. Salvatorische Klausel
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben davon alle anderen Bestimmungen wirksam.
- Die unwirksame Bestimmung soll gemäß geltendem Recht in der Art abgeändert werden, dass sie in höchstmöglichem Umfang durchsetzbar ist.
- Ist eine Abänderung nicht möglich, so wird die ungültige Bestimmung durch eine ihrem Charakter am ähnlichsten und sinngemäß am naheliegendsten ersetzt.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Offenbach am Main
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu
wiederrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns
Cofas GmbH, Berliner Str. 257, 63067 Offenbach
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir Gegenstände, die im Rahmen des
Vertrages von uns an Sie geliefert wurden, zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Gegenstände zurückgesandt haben, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben solche Gegenstände unverzüglich und in
jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Gegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen
für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren
nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurück zu führen ist.
Haben Sie verlangt das die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.