• Datenschutzerklärung
    • AGB
    • Impressum
    Rufen Sie uns an Tel: +49 69-98192490 oder via Skype
    Cofas GmbH
    • Home
    • Technik
      • Sicherheitstechnik
      • Baustellenlösung
    • Personelle Dienstleistungen
    • Beratung & Analyse
    • Karriere
    • Über Uns
    • News
    • Suche
    • Menü Menü

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Cofas GmbH

    Stand: 20.02.2019

    1. Geltungsbereich

    1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
    zwischen der Cofas GmbH (nachstehend Cofas genannt) und Ihren Vertragspartnern
    (nachstehend Auftraggeber genannt).
    1.2 Einzelvertraglich abweichende Regelungen sind zulässig und als vorrangig zu sehen

    2. Allgemeine Dienstausführung

    2.1 Cofas führt die Dienstleistungen auf Grundlage der hier aufgeführten
    Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber durch. Alle für die Durchführung des
    Auftrages benötigten oder im Zusammenhang mit dem Auftrag bereit gestellten
    Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Software und immateriellen Güter bleiben zu
    jeder Zeit Eigentum von Cofas.
    2.2 Cofas erbringt seine Dienstleistungen unter Einsatz eigenen Personals als
    Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt,
    mit Ausnahme von Situationen bei denen Gefahr im Verzuge ist, bei Cofas.
    2.3 Beide Parteien erklären sich dazu bereit, bei Abschluß des Vertrages eine gemeinsame
    Dienstanweisung zu erstellen. Hierin sollen alle Bestimmungen, Anforderungen, Abläufe
    und zur Auftragsumsetzung wichtigen Informationen festgehalten sein. Die
    Dienstanweisung ist Bestandteil des Vertrages und allein maßgebend. Die
    Dienstanweisung sowie Änderungen dieser sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
    2.4 Bei fehlender Mitwirkung an der Dienstanweisung seitens des Auftraggebers oder dem
    Vorliegen einer Dienstanweisung, welche nicht von beiden Seiten gezeichnet ist, führt
    Cofas die Dienste gemäß Absprachen mit dem Auftraggeber und nach bestem Wissen
    durch. Für Schäden, welche bis zum Zeitpunkt einer gemäß Abs. 2.3 vorliegenden
    Dienstanweisung entstehen, trägt der Auftraggeber die Haftung als vermutet
    verschuldendem Schadensverursacher. Das Recht zum Beweis des Gegenteils ist
    gegeben.
    2.5 Cofas ist im Rahmen des Auftrages nur verpflichtet die Anweisungen zu befolgen, welche
    in der Dienstanweisung festgehalten sind. Änderungen und Erweiterungen des
    Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Bei Schäden während der Ausführung von
    Weisungen des Auftraggebers, welche nicht in der Dienstanweisung festgehalten sind,
    haftet der Auftraggeber.
    2.6 Cofas ist berechtigt, in Einvernehmen mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner
    Verpflichtungen Nachunternehmern zu bedienen.

    3. Vertragslaufzeit und Kündigung

    3.1 Der Vertrag ist ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu welchem dem Auftraggeber die
    Auftragsbestätigung in Textform zugeht und beginnt mit dem im Vertrag festgehaltenen
    Datum. Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist – ein
    Jahr. Wird er nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, so
    verlängert er sich in der Folge jeweils um ein weiteres Jahr.
    3.2 Die Kündigung, auch vorzeitige Vertragsauflösung, bedarf in jedem Fall der Schriftform.

    4. Vorzeitige Vertragsauflösung

    4.1 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen aus wichtigem Grund
    beenden. Als wichtige Gründe gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich:
    – Wesentliche sowie wiederholte Pflichtverletzungen des Auftraggebers in Hinblick auf
    den geschlossenen Vertrag
    – Ein Zahlungsrückstand von mehr als vier Wochen mit einem Rechnungsbetrag
    – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers
    – Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    – Zukünftige gesetzliche und / oder behördliche Regelungen die der
    Auftragsdurchführung entgegenstehen
    4.2 Cofas bekommt direkt nach Beendigung des Auftrages die Möglichkeit Firmeneigentum,
    welches zur Auftragsdurchführung überlassen wurde, vom Ort der Erbringung abzuholen
    oder zu vernichten. Dies gilt auch für Dokumente und elektronische Daten. Der
    Auftraggeber verpflichtet sich für entsprechende Zugangsmöglichkeit zu sorgen.
    4.3 Nach Beendigung ist Cofas von jeglicher Leistungserbringung entbunden.

    5. Haftung und Haftungsbegrenzung

    5.1 Die Haftung des Unternehmens für Sach – und Vermögensschäden ist in Fällen leicht
    fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen
    Verrichtungs – oder Erfüllungsgehilfen, auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art
    typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    5.2 Die Haftung von Cofas für Sach – und Vermögensschäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit
    eines gesetzlichen Vertreters, Verrichtungs – oder Erfüllungsgehilfen ist begrenzt auf die
    in diesen Bedingungen aufgeführten Versicherungssummen. Die Haftung für
    Personenschäden bleibt unberührt.
    5.3 Cofas haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art.

    6. Forderungen

    6.1 Der Auftraggeber hat Forderungen, welche sich aus dem Auftrag ergeben und gegen
    Cofas gerichtet sind, binnen dreißig Tagen ab dem Datum der Feststellung zu Melden.
    Diese Frist beginnt ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber den zur
    Forderung führenden Schaden hätte feststellen können. Kann innerhalb dieser Frist die
    Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden so ist es ausreichend, aber auch
    erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Die Meldung
    muss in Schriftform erfolgen und alle notwendigen Informationen sowie ggf. Bildmaterial
    enthalten die dazu dienlich sind, die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuvollziehen und
    prüfen zu können. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend
    gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung
    eines Schadenersatzes aufgrund von Personenschäden.
    6.2 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich Gelegenheit zu
    geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum
    Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen.
    Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der seinen vorstehenden
    Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

    7. Versicherung

    7.1 Cofas unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden
    Deckungssummen je Versicherungsfall
    € 3.000.000,00 pauschal für Personen und Sachschäden
    € 3.000.000,00 für Beschädigung und Vernichtung bewachter Sachen
    € 500.000,00 für Vermögensschäden
    € 1.000.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen
    € 750.000,00 für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel / Codekarten
    € 500.000,00 für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes
    7.2 Der Auftraggeber erachtet die vorgenannten Deckungssummen als für den Auftrag und
    die einher gehenden möglichen Schadenseintritte als ausreichend.
    7.3 Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis über das Bestehen der
    Haftpflichtversicherung verlangen und einsehen.
    7.4 Dem Versicherungsvertrag liegen die allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen
    (AHB) sowie im Falle von Sicherheitsdienstleistungen die Bedingungen für die
    Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde.

    8. Zahlung der Leistungen

    8.1 Das Entgelt für die vertraglich vereinbarten Leistungen ist, soweit nichts anderes
    vereinbart wurde, monatlich zu zahlen. Hierfür erhält der Auftraggeber monatlich eine
    Rechnung.
    8.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum per
    Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto, ohne Abzüge, zu zahlen.
    8.3 Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten in Bezug auf die Rechnung ist der
    Auftraggeber verpflichtet, Cofas binnen acht Tagen hierüber schriftlich zu informieren.
    8.4 Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder
    rechtskräftig festgestellten Forderung.

    9. Zahlungsverzug

    9.1 kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so trägt er sämtliche Kosten des
    Mahnverfahrens. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Beauftragung eines
    Inkassounternehmens sowie der Anwaltskosten im Falle einer Klage um die
    ausstehenden Beträge einzuziehen.
    9.2 Cofas ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges die vertraglichen Leistungen mit einer
    Ankündigung von vierzehn Tagen Vorlauf, bis zur kompletten Zahlung aller offenen
    Beträge, auszusetzen.

    10. Preisänderung

    10.1 Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben,
    Versicherungsprämien, KFZ-Betriebskosten, Lohn – und Lohnnebenkosten,
    insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn – , Mantel – oder sonstiger Tarifverträge
    sowie weitere, zum Zeitpunkt dieser Bedingungen unbekannte Faktoren die zu einer
    Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist Cofas berechtigt das Entgelt
    um den gleichen Betrag zu erhöhen, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Steuern und
    Abgaben.
    10.2 Die Preisänderung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von dreißig Tagen schriftlich
    mitgeteilt.
    4
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Cofas GmbH, Stand: 20.02.2019
    10.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechende Nachweise über die Grundlage der
    Preisänderung zu erhalten.

    11. Abwerbeverbot und Vertragsstrafe

    11.1 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Cofas zur Auflösung ihres
    Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst – oder
    Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des
    Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch 6 Monate nach
    Beendigung des Vertrages.
    11.2 Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Abs. 1, so ist er
    verpflichtet, Cofas für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von
    drei Bruttomonatsgehältern je einzelnem Mitarbeiter zu zahlen.
    11.3 Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Unternehmen der Unternehmensgruppe
    sowie alle Unternehmen, wessen der Auftraggeber anhängig ist.

    12. Datenschutz

    12.1 Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des
    Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679,
    Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in
    ihrer jeweils gültigen Fassung.

    13. Verbraucherstreitbeilegung
    1. Cofas ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des §36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
    2. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine
      Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG)
    14. Änderungen und Ergänzungen
    1. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
    2. Auf das Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
    15. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben davon alle anderen Bestimmungen wirksam.
    2. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß geltendem Recht in der Art abgeändert werden, dass sie in höchstmöglichem Umfang durchsetzbar ist.
    3. Ist eine Abänderung nicht möglich, so wird die ungültige Bestimmung durch eine ihrem Charakter am ähnlichsten und sinngemäß am naheliegendsten ersetzt.
    16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    1. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist Offenbach am Main
    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sie haben das Recht binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu
    wiederrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr
    Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns
    Cofas GmbH, Berliner Str. 257, 63067 Offenbach
    Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
    E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung
    des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
    erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
    die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
    angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens
    binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
    Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
    dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
    sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
    Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir Gegenstände, die im Rahmen des
    Vertrages von uns an Sie geliefert wurden, zurückerhalten haben oder bis Sie den
    Nachweis erbracht haben, dass Sie die Gegenstände zurückgesandt haben, je nachdem,
    welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben solche Gegenstände unverzüglich und in
    jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
    Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
    Frist ist gewahrt, wenn Sie die Gegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen
    absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen
    für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
    auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren
    nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurück zu führen ist.
    Haben Sie verlangt das die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
    so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
    Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
    Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
    der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

    Link zu: Impressum

    Sie haben Fragen?
    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

    Anrufen Nachricht senden

    IMPRESSUM

    Cofas GmbH Compact Facility Services
    Berliner Straße 257 |  63067 Offenbach am Main
    Rufen Sie uns an Tel: Tel: +49 69-98192490 | Fax: +49 69-98192492 | Email: info@cofas.net

    Ust-ID: DE 278 348 285
    Amtsgericht Offenbach am Main | HRB 45669
    Geschäftsführer: Ivica Zivanovic

    Nach oben scrollen

    Diese Website speichert Cookies auf Ihrem Computer. Diese Cookies werden verwendet um die Website zu verbessern und Ihnen sowohl auf dieser Website als auch über andere Medien personalisierte Dienste anbieten zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    OKMehr×

    Cookie- und Datenschutzeinstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

    Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

    Notwendige Website Cookies

    Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

    Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Dienste

    Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

    Google Webfont Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und YouTube Einstellungen:

    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung